Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen:



Fallen beim Verkauf meiner Immobilie Steuern an?

In den meisten Fällen ist der Verkauf einer privaten Wohn-Immobilie steuerfrei. Eine sogenannte Spekulationssteuer fällt nur an, wenn keine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

Sollten Sie jedoch mehr als drei Immobilien in fünf Jahren erwerben bzw. erstellen und verkaufen, wird die sogenannte „Drei-Objektsgrenze“ überschritten und der Verkauf der Immobilien fällt steuerlich unter den gewerblichen Grundstückshandel.

(Von dieser Regelung kann das Finanzamt aber abweichen, wenn bereits beim Kauf eine Veräußerungsabsicht vorlag.)



Kann ich meine Immobilie auch ohne Makler verkaufen?

Ja,natürlich können Sie Ihre Immobilie allein verkaufen. Es besteht keine Maklerpflicht. Unterschätzen Sie jedoch nicht die Zeit, den Aufwand und das Wissen, welches dahinter steckt.

Immobilie selbst verkaufen



Wie lange dauert es bis meine Immobilie verkauft ist?

Die ehrliche Antwort darauf heißt: Es kommt darauf an!

Viele unterschiedliche Faktoren spielen dabei eine Rolle, wie z. B. ist der gewünschte Kaufpreis marktgerecht, Zustand, Lage, etc. Insofern lässt sich pauschal keine seriöse Aussage treffen. Sind die Parameter Ihres Objektes erst einmal bekannt, dann lässt sich die Zeit vom Verkaufsstart bis zur Beurkundung aber gut einschätzen.



Welche Unterlagen werden beim Verkauf meiner Immobilie benötigt?

Bei der Aufnahme Ihrer Immobilie gehen wir mit Ihnen gemeinsam die Liste der benötigten Unterlagen durch, wie z. B. Grundrisse, Pläne, Abrechnungen usw., die für Käufer sowie das finanzierende Kreditinstitut notwendig sind. Sollten eventuell Unterlagen nicht auffindbar sein, sind wir Ihnen bei der Besorgung gerne behilflich.



Ist der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie wirklich gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, seit dem 01.05.2015 ist der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich vorgeschrieben. In solchen Fällen kann auf einen Energieausweis verzichtet werden:



Wie stelle ich eine Anfrage und wie bekomme ich einen Besichtigungstermin?

Wenn Sie eine unserer Immobilien gefunden haben, die Sie gerne besichtigen würden, dann kontaktieren Sie uns einfach gern per Telefon oder über das Kontaktformular bei der Immobilie. Wir setzen uns innerhalb weniger Stunden (an Werktagen) mit Ihnen in Verbindung.



Wie funktioniert das Web-Exposé?

Wenn Sie ein Web-Exposé von uns erhalten haben, klicken Sie auf den Button „Web-Expose“ und es öffnet sich automatisch unser Kontaktnachweis. Dieser ist durch zwei Klicks, kostenlos&unverbindlich zu bestätigen, anschließend gelangen Sie zum vollständigen Exposé mit allen Unterlagen und Infos zum Objekt.



Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über die Website oder eines der Immobilienportale entsteht automatisch ein kostenloser und unverbindlicher Maklervertrag durch das Fernabsatzgesetz. In diesem Fall sind wir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu belehren.



Welche Immobilie kann ich mir leisten?

Hierzu bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose Finanzierungsberatung an.



Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie?

Erwerbsnebenkosten sind Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf der Immobilie zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen.

Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:



Welche Versicherungen benötige ich beim Immobilienkauf?

Benötigt wird eine Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Elementar etc.).

Eine Eigentümerhaftpflichtversicherung ist zu empfehlen.



Wann ist die Kaufpreiszahlung fällig?

Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wird durch den Notar schriftlich mitgeteilt, nachdem er alle behördlichen Unterlagen erhalten hat, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendig sind. Dies dauert zwischen sechs und 12 Wochen ab Kaufvertragsabschluss (Notartermin).



Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?

Wer Teil einer Eigentümergemeinschaft wird, muss zukünftig das Hausgeld zahlen! Es handelt sich hierbei um die Nebenkosten für die Eigentümer. Die Nebenkosten teilen sich in Betriebskosten, die Instandhaltungsrücklage, sowie die Kosten für die Verwaltung auf. Die Höhe des Hausgelds wird in einem Wirtschaftsplan ermittelt, bei der Eigentümerversammlung genehmigt und mit einem Verteilungsschlüssel, der auf Ihren Anteil an der Gemeinschaftsfläche basiert, werden die Kosten auf den jeweiligen Eigentümer umgelegt. Wie hoch das Hausgeld ist, hängt vom Anteil der Wohnfläche und Ihren Verbräuchen ab.

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